Mietvertrag |
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Verbrauchs Preis: | |
Strom pr. Kw stunden = DKKr 2,00 Wasser pr. m3 = DKKr 40,00 | |
Schlüsselauslieferungs- und Abgabestelle | |
Wird separat zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgesprochen. | |
Anreise und Abreise | |
Anreise- und Abreisetag : Samstag | |
Zeitpunkt für die Abreise ( Lokalzeit ) 12.00 | |
Zeitpunkt für die Abreise ( Lokalzeit ) 10.00 | |
Reinigung | |
Der Mieter ist dazu verpflichtet, das Feriengebäude sauberzuhalten und muss bei Abreise das Feriengebäude aufgeräumt und in saubergemachtem Zustand wieder abliefern. Es ist nicht erlaubt, sich von dem Saubermachen später bei dem Vermieter freizukaufen | |
Bindende Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter gehen über | |
Zahlungsbedingungen | |
50 % des Mietpreises sind spätestens 10 Tage nach Erhalt des Mietvertrages einzubezahlen. Den Restbetrag 30 Tage vor der Anreise. Wird die 1. Rate nicht rechtzeitig überwiesen, wird der Mietvertrag automatisch vom Vermieter annulliert. | |
Depositum | |
Zusammen mit der 1. Mietrate, wird - als Zusatz - ein Depositum von 20 % des gesamten Mietpreises einbezahlt. Das Depositum wird von dem Vermieter spätestens 10 Tage nach Abreisedatum und nach Abzug eventuellem Verbrauchs zurückbezahlt. | |
Bezahlungsabwicklung | |
Checks sind direkt an die Privatadresse des Vermieters zu senden. | |
Geldüberweisungen zum Bankkonto des Vermieters BG Bank 0415 4776030287 merkd mit name. | |
Abbestellung | |
Bei Abbestellung, mehr als 30 Tage vor Anreisedatum, wird eine Gebühr von 20 % des gesamten Mietbetrages fällig. Bei Abbestellung zwischen 10 und 30 Tage vor Anreisedatum, werden 50 % des Gesamtmietbetrages fällig. Bei Abbestellung mit weniger als 10 Tage vor Anreisedatum, ist der volle Mietbetrag zu bezahlen. | |
Erstattung | |
Der Mieter ist vollständig für das gesamte Feriengebäude (innerhalb + ausserhalb, + Inventar) verantwortlich und ist dazu verpflichtet für alle selbstverursachten Schäden, die während seines Aufenthaltes in und am Feriengebäude oder an dessen Inventar entstehen, zu haften. Sollten während des Aufenthaltes Schäden in oder am Feriengebäude oder an dessen Inventar entstehen, so ist der Mieter dazu verpflichtet, umgehend den Vermieter darüber zu unterrichten. | |
Höhere Gewalt | |
Wird das Mietverhältnis durch höhere Gewalt ( Naturkatastrophe, Streik, Kriegshandlungen, Unruhen oder ähnliches ) gestört, so ist der Vermieter für einen Abbruch oder ein Nichtzustandekommen des Aufenthaltes nicht haftbar. | |
Mängel, Versäumnisse und Reklamationen | |
Reklamationen, Mängel oder Versäumnisse am Feriengebäude müssen umgehend dem Vermieter mitgeteilt werden, der sich in diesem Falle umgehend darum bemühen wird, den Grund Ihrer Reklamation zu beseitigen. Der Mieter kann dies jedoch nicht im Falle unvorhersehbaren Störungen, Beschädigungen oder Ausfällen verlangen. Das Gleiche gilt bei Rohrinstallationen, sanitären Verhältnissen, u. ä. | |
Der Mieter bringt folgendes selbst mit | |
Der mIeter bringt selbst Bettbezüge ( Bettlaken, Decken- und Kopfkissenbezüge ), Geschirrtücher, Tischdecken, Wischtücher, Hand- Badetücher und Reinigungsmittel mit. | |
Diverses | |
Das Haus darf max. von der Anzahl Personen bewohnt werden, die die Bettenanzahl angibt. Auf dem Grundstück dürfen weder Zelte noch Wohnwägen aufgestellt werden, es sei den Sie haben eine andere Abmachung mit dem Vermieter getroffen. |